Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)

Die europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist das Herzstück von NextGenerationEU mit einem Budget von 672,5 Milliarden Euro, das für Darlehen und Zuschüsse zur Unterstützung von Reformen und Investitionen der EU-Länder bestimmt ist. Davon werden 2,225 Milliarden Euro nach Flandern fließen. Diese Fazilität soll die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie abfedern, die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger und widerstandsfähiger machen und besser auf die Herausforderungen und Chancen des grünen und des digitalen Wandels vorbereiten.

Dieses Budget von 2,225 Milliarden Euro ist Bestandteil des flämischen Konjunkturprogramms ‘Flämische Resilienz‘, das sich auf insgesamt 4,3 Milliarden Euro beläuft und aus 180 Projekten besteht.

Am 18. Februar 2021 wurde die Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Darin wird ausführlich dargelegt, welche Kriterien die Aufbau- und Resilienzpläne erfüllen müssen. Die europäische Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Vorkehrungen zu treffen, die Korruption, Betrug, Interessenkonflikte und Doppelfinanzierung bei der Verwendung der finanziellen Mittel aus der Fazilität zu verhindern. Zu diesem Zweck hat Flandern Verwaltungs- und Kontrollaktivitäten eingerichtet.

Die Flämische Prüfbehörde (FPB) hat eine Prüfstrategie entwickelt (Beschluss der flämischen Regierung vom 26. Februar 2021). Die flämische Regierung beschloss am 30. April 2021, der FPB die Umsetzung der vorgeschlagenen Auditstrategie zu ermöglichen und stellt die erforderlichen zusätzlichen Personal- und Arbeitsmittel zur Verfügung.

 

Im Rahmen der ARF sind Folgende die wichtigsten Aufgaben der FPB:

  • Beurteilung der vorgelegten Projekte;
  • Beurteilung des internen Verwaltungs- und Kontrollsystems und seine Begleitung;
  • Audits von Projekten;
  • Beurteilung von Korrektheit und Zuverlässigkeit der Meilensteine und Ziele, über die berichtet wird;
  • Überprüfung der Verwaltungserklärung und jährliche Zusammenfassung der Audits sowie Abgabe eines Testats.

Der Bericht wird dem Minister der Finanzen und des Haushalts und dem Projektmanagement (Monitoringtool Resilienzplan) übermittelt, damit die Übereinstimmung von Daten gewährleistet ist.

 

In ihren Audits prüft die FPB, ob

  • die vereinbarten Ziele und die zugehörigen Meilensteine tatsächlich erreicht wurden;
  • die dahinterstehenden Maßnahmen frei von wesentlichen Unregelmäßigkeiten sind;
  • die Maßnahmen nicht von Doppelfinanzierung beeinflusst sind.