ESF und EFRO inkl. ETS

Die gemeinsamen Regeln für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) inkl. Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt.

In Artikel 123 benennt die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die drei Behörden:

  • eine Verwaltungsbehörde, die sich um die Verwaltung des operationellen Programmes kümmern;
  • eine Bescheinigungsbehörde, die dafür sorgt, dass die Ausgabenmeldungen und Zahlungsanfragen vor der Überstellung an die Kommission bescheinigt werden;
  • eine Prüfbehörde (Prüfbehörde), die für die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Verwaltungs- und Kontrollsystems zuständig ist.

Neben dieser allgemeinen Verordnung gelten zugleich folgende fondsspezifische Verordnungen:

Um die Umsetzung dieser Vorschriften zu gewährleisten, wurden Durchführungsverordnungen, delegierte Verordnungen und Leitlinien erlassen. Darüber hinaus gelten für jeden Fonds nationale Förderfähigkeitsregeln.

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