Die gemeinsamen Regeln für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) inkl. Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt.
In Artikel 123 benennt die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die drei Behörden:
- eine Verwaltungsbehörde, die sich um die Verwaltung des operationellen Programmes kümmern;
- eine Bescheinigungsbehörde, die dafür sorgt, dass die Ausgabenmeldungen und Zahlungsanfragen vor der Überstellung an die Kommission bescheinigt werden;
- eine Prüfbehörde (Prüfbehörde), die für die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Verwaltungs- und Kontrollsystems zuständig ist.
Neben dieser allgemeinen Verordnung gelten zugleich folgende fondsspezifische Verordnungen:
- Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 („EFRO-Verordnung“)
- Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 („ESF-Verordnung“)
- Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 („ETS-Verordnung“)
Um die Umsetzung dieser Vorschriften zu gewährleisten, wurden Durchführungsverordnungen, delegierte Verordnungen und Leitlinien erlassen. Darüber hinaus gelten für jeden Fonds nationale Förderfähigkeitsregeln.