Die Finanzinspektoren, die von der flämischen Regierung zur Flämischen Prüfbehörde (FPB) bestimmt wurden, und alle Auditoren sind Mitglieder im Institut der internen Auditoren (IIA) und sind daher verpflichtet, den Kodex der Berufspflichten des IIA einzuhalten.
Der schreibt den internen Auditoren unter anderem folgende Verhaltensmaßregel vor (siehe 4.2 des Kodex der Berufspflichten): „Interne Auditoren erledigen die internen Audittätigkeiten im Einklang mit den internationalen Standards für die Berufspraxis der internen Auditierung (International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing).“ Zumindest bei der Durchführung von Systemaudits werden diese IIA-Standards unbedingt beachtet, jedenfalls soweit sie anwendbar sind.
Solange die Flämische Prüfbehörde die Qualitätsanforderungen von IIA-Standard Nr. 1321 nicht erfüllt, wird die Formulierung „durchgeführt in Übereinstimmung mit den IIA-Standards“ nicht in den Auditberichten erwähnt.
Von externen Dienstleistern, die im Namen und Auftrag der FPB Systemaudits oder IT-Audits durchführen, wird gefordert (durch Bestimmungen im Lastenheft und Begleitung bei der Durchführung der Audits), diese Aufträge gemäß Cobit zu erledigen.
Bei den Audits von Vorhaben und beim Verfassen des jährlichen Testats werden sich die FPB und die externen Dienstleister an den IFAC-Standards orientieren, auch dies nur, soweit diese anwendbar sind.